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BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 4.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Zulässigkeit einer Leistungsklage betreffend die ungenehmigte Nutzung eines Schulsportplatzes - Bedeutsamkeit einer erteilten Baugenehmigung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1983 - 11 A 941/82
- BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 4.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 4.84
Abgesehen davon hat der Senat einerseits geklärt, daß - gerade im Hinblick auf die Abwägung - die Festsetzung einer "öffentlichen Grünfläche" nicht die Einrichtung eines Sportplatzes rechtfertige (BVerwGE 42, 5 im Hinblick auf einen Kinderspielplatz) und daß das Rücksichtnahmegebot auch im Innenbereich (§ 34 BBauG) gilt, der Abwehr von Immissionen dienen und u.U. Nachbarschutz gewähren kann (vgl. BVerwGE 52, 122 und Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 4.84
Abgesehen davon hat der Senat einerseits geklärt, daß - gerade im Hinblick auf die Abwägung - die Festsetzung einer "öffentlichen Grünfläche" nicht die Einrichtung eines Sportplatzes rechtfertige (BVerwGE 42, 5 im Hinblick auf einen Kinderspielplatz) und daß das Rücksichtnahmegebot auch im Innenbereich (§ 34 BBauG) gilt, der Abwehr von Immissionen dienen und u.U. Nachbarschutz gewähren kann (vgl. BVerwGE 52, 122 und Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44). - BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69
Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 4.84
Abgesehen davon hat der Senat einerseits geklärt, daß - gerade im Hinblick auf die Abwägung - die Festsetzung einer "öffentlichen Grünfläche" nicht die Einrichtung eines Sportplatzes rechtfertige (BVerwGE 42, 5 im Hinblick auf einen Kinderspielplatz) und daß das Rücksichtnahmegebot auch im Innenbereich (§ 34 BBauG) gilt, der Abwehr von Immissionen dienen und u.U. Nachbarschutz gewähren kann (vgl. BVerwGE 52, 122 und Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 4.84
Schließlich ist mit der Frage, "ob die Nichtberücksichtigung des Vereins- oder Jedermannsports einen offensichtlichen Mangel des § 155 b Abs. 2 BBauG bzw. einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot des § 34 BBauG darstellt", ein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 VwGO nicht bezeichnet; denn diese Frage wäre nicht grundsätzlich, d.h. mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus, klärungsbedürftig (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [91]).